Wie werden medizinische Elektrogeräte entsorgt?
18. September 2016 Betty
Betty's Storytime geräte zahnarztpraxis entsorgen, entsorgung medizinische geräte
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Wie werden medizinische Elektrogeräte entsorgt?
Das Besondere an medizinischen Geräten in Praxen besteht darin, dass es sich nicht um Privatgeräte handelt. Diese werden vom Gesetzgeber als B2C-Geräte behandelt, d.h. vom Händler an private Endkunden verkaufte Geräte. Praxisausstattungen gelten als B2B-Produkte, also Waren, die vom Händler an Geschäftskunden verkauft werden.
Der entsorgungspflichtige Besitzer
In Paragraph 30 des ElektroG wird der sogenannte „entsorgungspflichtige Besitzer“ dazu aufgefordert, die Entsorgung von Elektrogeräten (B2B) zu melden. Die Meldung muss jedes Jahr bis zum 30. April an die Stiftung ear (stiftung elektro-altgeräte register) erfolgen. Der entsorgungspflichtige Besitzer kann dabei sowohl der Händler, Hersteller als auch die Arztpraxis sein. Wenn die medizinischen Elektrogeräte zum Zwecke der Entsorgung wieder an den Händler zurückgegeben werden, ist er für die Entsorgung zuständig und meldepflichtig. Leiten Händler oder Endkunden die alten Geräte an den Hersteller weiter, muss er die Entsorgung als entsorgungspflichtiger Besitzer an die stiftung ear melden. Die Meldung selbst erfolgt mit Hilfe eines PDF-Formulars, das an ear geschickt wird. Hintergrund der Meldung von entsorgten Altgeräten ist eine Mindestsammelquote von 45 Prozent, die von der EU ausgegeben wurde und Geräte berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2016 entsorgt werden.
Die Entsorger
Zahnarztpraxen gelten im Sinne des ElektroG als „B2B“-Kunden. Deshalb dürfen sie ihren ausgedienten medizinischen Gerätschaften nicht auf den Wertstoffhöfender Kommunen entsorgen. Diese sind lediglich für Privatnutzer vorgesehen, da die Höfe von den Geräteherstellern mitfinanziert werden, die vorwiegend für den Privatsektor produzieren.
Der Hausmüll steht für die Entsorgung ebenfalls nicht zur Verfügung. Größere Behandlungseinheiten werden heute in der Regel über die Händler entsorgt. Daneben können sich Praxen zum Entsorgen auch direkt an die Hersteller richten. Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Entsorger selbst auszuwählen. Dies gilt jedoch nur für Geräte, die nach dem 13. August 2005 angeschafft wurden. Wird ein Entsorger frei gewählt, muss dieser eine nach dem ElektroG zugelassene Zertifizierung nachweisen. Empfehlenswert sind außerdem Entsorger, die zusätzlich als Entsorgungsfachbetrieb klassifiziert wurden (EfB-Zertifikat). Bei der Entsorgung zu beachten Verfügen Elektrogeräte über Batterien oder herausnehmbare Akkus, müssen diese vor der Entsorgung von den Besitzern entfernt werden. Bei medizinischen Elektrogeräten ist es außerdem wichtig, dass diese vor der Außerbetriebnahme komplett gereinigt und ggf. desinfiziert sowie alle Flüssigkeiten darin entfernt werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe.
Röntgengeräte bedürfen einer besonderen Meldepflicht. Dies gilt sowohl für die Inbetriebnahme als auch die Entsorgung. Eine spezielle Behandlung gilt auch Amalgamabscheidern. In beiden Fällen benötigen Praxen eine Bescheinigung über die fachgerechte Entsorgung.
Warum die Entsorgungsmeldung wichtig ist Dass Altgeräte fachgerecht entsorgt werden, ist wichtig, um dem immer größeren werdenden Anteil an Elektroschrott Herr zu werden. Durch die Entsorgung von Spezialisten wird dafür gesorgt, dass ein großer Teil der elektronischen Geräte recycelt wird.
Bis zum Jahr 2019 sollen in der EU 65 Prozent aller Geräte wie vom ElektroG vorgesehen gesammelt werden. Um den Fortschritt zu kontrollieren, müssen die Entsorgungen an die stiftung ear gemeldet werden.