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BZÄK stellt Forderung nach höheren Punktwerten in der GOZ auf


Vor knapp drei Jahrzehnten wurde in Deutschland die Gebührenordnung für Zahnärzte eingeführt.

Seither wurden die Punktwerte nicht mehr angepasst. Die Bundeszahnärztekammer hat nun anlässlich des Jubiläums die Forderung aufgestellt, das Punktwertsystem an die aktuellen betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.

Zum Jahreswechsel jährt sich die Einführung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum 30. Mal. Am 1. Januar 1988 gab es noch die D-Mark und so wurde der Punktwert in der GOZ auf 11 Pfennig festgelegt. Dieser Wert wurde 1:1 in den Euro überführt, sodass der Punktwert seit dem Start des Euros in Europa nun exakt 5,62421 Cent beträgt.

Doch seit 1988 hat sich nicht nur die Währung in Deutschland verändert, sondern auch die wirtschaftliche Situation. Schon allein durch die Bereinigung durch die Inflation ist die Kaufkraft pro Eurocent gesunken.

Ein Beispiel: 1.000 Euro, also 2.000 D-Mark aus dem Jahr 1988 hätten heute unter Berücksichtigung des Wertverlusts lediglich einen Wert von knapp 600 Euro.

Es wurde zwar versucht, die Gebührenordnung für Zahnärzte 2012 zu novellieren, doch tatsächlich änderte sich am Punktwertesystem nichts. In der Praxis bedeutet das, dass Zahnärzte laut GOZ immer weniger Geld erhalten.

Die Bundeszahnärztekammer macht auf Defizit aufmerksam

Drei Jahrzehnte ohne Anpassung der Punktwerte mahnt nun die Bundeszahnärztekammer an. Sie fordert die Politik zum Handeln auf und verweist auf Kostenanpassungen, die in anderen Bereichen regelmäßig erfolgen.

Die BZÄK macht auch einen konkreten Vorschlag. So sollen bei der Neubewertung des Punktwerts die Kostensteigerungen im Dienstleistungssektor gemäß dem Dienstleistungsindex einbezogen werden. Demnach soll der Punktwert auf 13 Cent steigen. Damit soll sichergestellt werden, dass Zahnarztpraxen sicher wirtschaften können.

Zugleich soll der Punktwert jährlich angepasst werden. Der Bezugswert soll auch hier der Dienstleistungsindex sein. Die BZÄK verweist dabei auf den Paragraphen 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG): „Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/__15.html)

Darüber hinaus verweist die BZÄK auf die Begründung der GOZ und zitiert in ihrer Pressemitteilung daraus: „dem Punktwert (kommt)... die Funktion zu, den Wert der Punktzahlen im Preisgefüge anderer Dienstleistungen zu bestimmen“ ... „der Punktwert wird anhand der wirtschaftlichen Entwicklung von Zeit zu Zeit überprüft und je nach Datenlage eventuell nach oben oder unten angepasst werden müssen.“

Ein anschauliches Beispiel 

Die Preise der GOZ werden von Zahnärzten ermittelt, indem Punkzahlen und Punktwerte kombiniert werden. Die Punktzahlen sind pro Leistung fest zugeteilt. Somit kostet es heute genauso viel wie vor 30 Jahren, einen Zahn ziehen zu lassen oder den Mundraum zu untersuchen.

Im Gegensatz dazu kostet heute ein Liter Milch knapp 1,50 Euro und vor mehr als zwei Jahrzehnten noch umgerechnet 70 Cent, ein Kilo Kaffee rund 7 Euro und damals knapp acht D-Mark. Deutlich wird die allgemeine Preissteigerung auch bei Spritkosten. So kostete der Liter Diesel 2001 noch 1,60 DM, heute mehr als 1,30 Euro.

Diese enorme Diskrepanz zum Punktwertsystem nimmt die BZÄK zum Anlass, um die nun die Anpassung dieses Systems zu fordern

Quelle: https://www.bzaek.de/fuer-medien/presseinformationen/presseinformation/bzaek/2017/12/08/goz-betriebswirtschaftliche-anpassung-nach-30-jahren-noetig.html

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Autor: Betty
Hier schreibt Betty!